Für angehende Arzthelfer und Arzthelferinnen sowie für bereits in diesem Beruf Tätige ist der Manteltarifvertrag gültig, der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. geschlossen wurde. Dazu kommt der Gehaltstarifvertrag, in dem auch der Tariflohn geregelt ist. Anwendungsbereich des Manteltarifvertrags und des Gehaltstarifvertrags Der Manteltarifvertrag bestimmt [...]
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