Für angehende Arzthelfer und Arzthelferinnen sowie für bereits in diesem Beruf Tätige ist der Manteltarifvertrag gültig, der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. geschlossen wurde. Dazu kommt der Gehaltstarifvertrag, in dem auch der Tariflohn geregelt ist. Anwendungsbereich des Manteltarifvertrags und des Gehaltstarifvertrags Der Manteltarifvertrag bestimmt den Inhalt der Arbeitsverträge, die ...
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